Prüfpunkt · Art. 44 GDPR
Google-Fonts-Abmahnung vermeiden
Warum werden Google Fonts abgemahnt?
Wenn Ihre Seite Schriften direkt von fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com lädt, überträgt der Browser jedes Besuchers dessen IP-Adresse an Google in die USA — ohne Einwilligung. Das LG München I sprach dafür 2022 Schadensersatz zu (Az. 3 O 17493/20), seitdem ist es das häufigste Abmahnthema überhaupt. Die Lösung ist nicht ein Cookie-Banner, sondern das lokale Einbinden der Schriften.
Was das bedeutet
Ihre App lädt Schriften von fonts.googleapis.com bzw. fonts.gstatic.com. Dabei geht die IP-Adresse jedes Besuchers an Google-Server in den USA.
Warum es zählt
Das LG München I hat diese Übertragung 2022 ohne Einwilligung für unzulässig erklärt; Art. 44 DSGVO begrenzt Drittlandtransfers. Es ist der mit Abstand häufigste Abmahnungsauslöser.
Wie Sie es beheben
Schriften selbst hosten: die Dateien sind frei lizenziert, mit google-webfonts-helper haben Sie sie in wenigen Minuten lokal eingebunden. Danach geht keine Anfrage mehr an Google.
Praxisorientierte Hinweise, keine Rechtsberatung.
Betrifft das Ihre App? Der kostenlose passive Check prüft diesen und 14 weitere Punkte — ohne Login, ohne Eingriff.
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