Prüfpunkt · § 25 TDDDG
Tracking vor der Einwilligung — was § 25 TDDDG verlangt
Was das bedeutet
Tracking-Skripte starten beim Seitenaufruf, ein Consent-Banner fehlt oder kommt zu spät. Die Daten fließen, bevor der Besucher eine Wahl hatte.
Warum es zählt
Die Einwilligung muss vorher vorliegen — § 25 TDDDG und Art. 6 DSGVO. Ein Banner, das erscheint, nachdem die Skripte gelaufen sind, schützt niemanden, auch Sie nicht.
Wie Sie es beheben
Ein Consent-Management-Tool einsetzen und jedes Tracking-Skript darüber laufen lassen (die meisten haben einen Blocking-Modus). Danach im Netzwerk-Tab prüfen: vor der Einwilligung nichts Fremdes.
Praxisorientierte Hinweise, keine Rechtsberatung.
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