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Blog · 2026-08-11

Impressumspflicht bei Nebenprojekten — wann Ihre Side-Project-Website eines braucht

By the howsafeismyapp team

„Ist doch nur ein Nebenprojekt" — der Satz steht in jeder zweiten Diskussion über die Impressumspflicht. Die unbequeme Antwort: Die Grenze verläuft nicht zwischen Haupt- und Nebenprojekt, sondern bei geschäftsmäßig. Und geschäftsmäßig ist schneller erreicht, als die meisten denken. (Praktische Orientierung, keine Rechtsberatung.)

Die Regel

§ 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz, Nachfolger des TMG) verlangt ein Impressum für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste. Die Rechtsprechung legt „geschäftsmäßig" weit aus: Es genügt, dass das Angebot auf Dauer angelegt ist und mittelbar wirtschaftlichen Zwecken dient — Gewinn ist nicht nötig.

Impressumspflichtig — typische Nebenprojekt-Fälle

  • Die App hat bezahlte Pläne oder auch nur einen „Pro"-Button — selbst wenn noch niemand zahlt.
  • Werbung oder Affiliate-Links auf der Seite.
  • Das Projekt bewirbt Ihre Dienstleistung (Freelancer-Portfolio mit Kontaktformular zählt).
  • Sie sammeln E-Mails für einen künftigen Launch eines kommerziellen Produkts.
  • Ein SaaS im Free-Tier-Stadium mit geplanter Monetarisierung.

In der Regel nicht pflichtig

  • Rein private Seiten ohne jeden wirtschaftlichen Bezug (das Familienfotoalbum, das private Hobby-Blog ohne Werbung).
  • Reine Experimente ohne Publikum-Adressierung — wobei die Grenze unscharf ist, sobald ein Produktname, eine Landingpage und ein Call-to-Action existieren.

Im Zweifel: Impressum rein. Es kostet zehn Minuten; die Alternative kostet mehr.

Was drinstehen muss

Für eine Einzelperson/Einzelunternehmen mindestens: Name und ladungsfähige Anschrift (kein Postfach), E-Mail plus ein zweiter schneller Kontaktweg, bei umsatzsteuerlicher Registrierung die USt-IdNr. Für eine UG/GmbH zusätzlich: Rechtsform, Vertretungsberechtigte, Registergericht und -nummer. Journalistisch-redaktionelle Inhalte brauchen zudem eine inhaltlich verantwortliche Person (§ 18 Abs. 2 MStV).

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein — praktisch: ein Footer-Link „Impressum" auf jeder Seite, maximal zwei Klicks.

„Muss meine Privatadresse wirklich ins Netz?"

Das ist der eigentliche Schmerzpunkt bei Side Projects. Ladungsfähige Anschrift heißt: ja, eine echte Adresse — die Wohnadresse, wenn es keine andere gibt. Auswege, die Gründer nutzen: ein Impressum-Service/virtuelles Büro (zulässig, wenn dort Zustellung möglich ist) oder die spätere Firmengründung mit Geschäftsadresse. Keine Lösung: die Adresse einfach wegzulassen.

Was bei Verstößen realistisch passiert

Kein Staatsanwalt klingelt. Realistisch sind Abmahnungen von Wettbewerbern (ein fehlendes Impressum ist in Sekunden festgestellt und als Wettbewerbsverstoß abmahnfähig — mit Anwaltskosten im vierstelligen Bereich) und theoretisch Bußgelder. Fehlt zusätzlich die Datenschutzerklärung, stapeln sich die Angriffsflächen.

Häufige Fragen

Gilt das auch, wenn ich nicht in Deutschland sitze?

Die Pflicht knüpft an das Adressieren des deutschen Markts an. Wer auf Deutsch, in Euro und erkennbar an deutsche Nutzer verkauft, fährt mit Impressum deutlich sicherer — unabhängig vom Sitz.

Reicht mein LinkedIn-/GitHub-Profil als Impressum?

Nein. Das Impressum gehört auf die Website selbst, unmittelbar erreichbar. Externe Profile erfüllen die Anforderungen an Erkennbarkeit und Erreichbarkeit nicht.

Wie prüfe ich schnell, ob mein Auftritt formal sauber ist?

Unser kostenloser Impressum-Check prüft von außen, ob Impressum und Datenschutzerklärung auffindbar sind — und der vollständige Check nimmt die übrigen 13 Punkte gleich mit: Tracking vor Einwilligung, Google Fonts, offene Datenbanken, Security-Header. Eine Minute, passiv, ohne Speicherung.

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