Prüfpunkt · Art. 13 GDPR
Datenschutzerklärung: Pflicht nach Art. 13 DSGVO
Was das bedeutet
Aus Ihrer App ist keine Seite verlinkt, die als Datenschutzerklärung erkennbar ist.
Warum es zählt
Art. 13 DSGVO verlangt, dass Sie zum Zeitpunkt der Erhebung informieren: was Sie verarbeiten, wozu und mit wem. Schon ein Kontaktformular löst die Pflicht aus.
Wie Sie es beheben
Eine Datenschutzerklärung veröffentlichen, die Ihren echten Stack abbildet (Hosting, Backend, Zahlung, Tracker) und aus dem Footer verlinken. Generatortext, der nicht zur Realität passt, schafft ein eigenes Risiko.
Praxisorientierte Hinweise, keine Rechtsberatung.
Betrifft das Ihre App? Der kostenlose passive Check prüft diesen und 14 weitere Punkte — ohne Login, ohne Eingriff.
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