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Prüfpunkt · Art. 13 GDPR

Datenschutzerklärung: Pflicht nach Art. 13 DSGVO

Was das bedeutet

Aus Ihrer App ist keine Seite verlinkt, die als Datenschutzerklärung erkennbar ist.

Warum es zählt

Art. 13 DSGVO verlangt, dass Sie zum Zeitpunkt der Erhebung informieren: was Sie verarbeiten, wozu und mit wem. Schon ein Kontaktformular löst die Pflicht aus.

Wie Sie es beheben

Eine Datenschutzerklärung veröffentlichen, die Ihren echten Stack abbildet (Hosting, Backend, Zahlung, Tracker) und aus dem Footer verlinken. Generatortext, der nicht zur Realität passt, schafft ein eigenes Risiko.

Praxisorientierte Hinweise, keine Rechtsberatung.

Betrifft das Ihre App? Der kostenlose passive Check prüft diesen und 14 weitere Punkte — ohne Login, ohne Eingriff.

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